Verfahrensordnung für Auszubildende

ARTIKEL 1: GEGENSTAND

AKTEOS ist eine unabhängige Berufsausbildungsorganisation mit Hauptsitz in 2 bis rue Descombes 75017 PARIS, eingetragen unter der Aktivitätserklärungsnummer 11 92 14 36 492. Diese Geschäftsordnung soll bestimmte Bestimmungen festlegen, die für alle Anmelder und Teilnehmer der verschiedenen organisierten Kurse gelten durch AKTEOS, um einen regelmäßigen Betrieb der angebotenen Schulungen zu ermöglichen.

ARTIKEL 2: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Diese Vorschriften werden gemäß dem Dekret vom 23. Oktober 1991 und den Bestimmungen der Artikel L 6352-3 und L 6352-4 sowie R 6352-1 bis R 6352-15 des Arbeitsgesetzbuchs festgelegt. Der Zweck dieser Geschäftsordnung besteht darin, die allgemeinen und dauerhaften Regeln festzulegen und die Vorschriften in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit sowie die Disziplinarregeln, insbesondere die für Auszubildende geltenden Sanktionen und ihre Rechte im Strafverfahren, zu präzisieren.

ARTIKEL 3: BETROFFENE PERSONEN

Diese Ordnung gilt für alle Auszubildenden, die sich für eine von AKTEOS angebotene Schulung für die gesamte Dauer der Schulung anmelden. Es wird davon ausgegangen, dass jeder Auszubildende die Bedingungen dieser Regelung akzeptiert, wenn er an einer von AKTEOS angebotenen Schulung teilnimmt, und akzeptiert, dass bei Nichteinhaltung Maßnahmen gegen ihn ergriffen werden.

ARTIKEL 4: AUSBILDUNGSORT

Die Schulung findet entweder in den Räumlichkeiten von AKTEOS oder in externen Räumlichkeiten bzw. im Kundenunternehmen statt. Die Bestimmungen dieser Regeln gelten nicht nur innerhalb der Räumlichkeiten von AKTEOS, sondern auch in allen Räumlichkeiten oder Nebenräumen der Organisation.

ARTIKEL 5: ALLGEMEINE REGELN

Jeder Auszubildende muss für seine persönliche Sicherheit und die anderer sorgen, indem er die am Ausbildungsort geltenden allgemeinen und spezifischen Sicherheits- und Hygienevorschriften beachtet. Wenn die Ausbildung jedoch in einem Unternehmen oder einer Einrichtung stattfindet, die bereits über interne Vorschriften verfügt, gelten gemäß Artikel R.6352-1 des Arbeitsgesetzbuchs für die Auszubildenden die in dieser endgültigen Regelung geltenden Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen.

ARTIKEL 6: CATERING-PLÄTZE

AKTEOS verfügt über kein Restaurant. Den Auszubildenden wird ein gemeinsames Essen in einem der nahegelegenen Restaurants vorgeschlagen. Eine Person von AKTEOS begleitet die Gruppe zum Restaurant. Die Personen reisen auf eigene Verantwortung.

ARTIKEL 7: BRANDANWEISUNGEN

Gemäß den Artikeln R. 4227-28 ff. des Arbeitsgesetzbuchs werden Brandanweisungen und insbesondere ein Plan für die Platzierung von Feuerlöschern und Notausgängen in den Schulungsräumen so angebracht, dass sie allen Auszubildenden bekannt sind. Die Auszubildenden sind verpflichtet, der Räumungsanordnung des Kursleiters oder eines Mitarbeiters der Einrichtung unverzüglich Folge zu leisten. Die in der Einrichtung geltenden Anweisungen, die im Gefahrenfall, insbesondere im Brandfall, zu beachten sind, müssen genauestens eingehalten werden.

ABSCHNITT 8: UNFALL

Jeder während oder während der Ausbildung auftretende Unfall oder Vorfall muss vom verletzten Auszubildenden oder den Personen, die den Unfall beobachtet haben, unverzüglich dem AKTEOS-Verantwortlichen gemeldet werden. Gemäß Artikel R. 6342-3 des Arbeitsgesetzbuchs ist der Unfall, der dem Auszubildenden während seines Aufenthaltes am Ausbildungsort oder auf dem Weg dorthin oder von dort zustößt, Gegenstand einer Erklärung durch den Leiter von AKTEOS an die Sozialversicherungskasse.

ARTIKEL 9: KLEIDUNG UND VERHALTEN

Die Auszubildenden werden gebeten, in angemessener Kleidung zum Ausbildungsort zu kommen und sich gegenüber allen in der Organisation anwesenden Personen korrekt zu verhalten.

ARTIKEL 10: PRAKTIKUMSZEITEN

Die Praktikumspläne werden von AKTEOS festgelegt und den Auszubildenden durch die Einladung bekannt gegeben. Die Auszubildenden sind verpflichtet, diese Zeiten einzuhalten. AKTEOS behält sich im Rahmen der geltenden Bestimmungen das Recht vor, die Schulungsstunden entsprechend den Erfordernissen des Dienstes zu ändern. Die Auszubildenden müssen sich an die von AKTEOS vorgenommenen Änderungen der Stundenpläne für die Organisation des Kurses halten. Bei Abwesenheit oder Verspätung zum Kurs ist es ratsam, dass der Auszubildende AKTEOS unter der Rufnummer 01 55 95 85 10 benachrichtigt. Darüber hinaus muss der Auszubildende zu Beginn jedes halben Tages (morgens) eine Anwesenheitsliste unterzeichnen und Nachmittag). Fehlzeiten werden dem Arbeitgeber des Auszubildenden nach Kenntnisnahme durch AKTEOS schnellstmöglich mitgeteilt.

ARTIKEL 11: ZUGANG ZU DEN RÄUMEN

Ein- und Ausgänge: Die Auszubildenden haben ausschließlich Zutritt zur Einrichtung, um an dem Kurs teilzunehmen, für den sie angemeldet sind. Sie dürfen den Bereich nicht betreten oder sich zu anderen Zwecken dort aufhalten, es sei denn, dies wurde von der Geschäftsleitung genehmigt. Es ist ihnen untersagt, sich von Personen begleiten zu lassen, die nicht für den von ihnen absolvierten Kurs angemeldet sind (Familienmitglieder, Freunde usw.), ein Tier mit in die Einrichtung zu bringen und generell den ordnungsgemäßen Ablauf des Praktikums zu behindern.

ARTIKEL 12: AUFZEICHNUNGEN

Es ist strengstens untersagt, Trainingseinheiten aufzuzeichnen oder zu filmen, es sei denn, es wird ausdrücklich darauf verzichtet.

ARTIKEL 13: PÄDAGOGISCHE DOKUMENTATION

Die während der Schulungen zur Verfügung gestellten Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur für den rein persönlichen Gebrauch weiterverwendet werden. Jede Vervielfältigung oder Darstellung, ganz oder teilweise, mit welchen Mitteln auch immer, die außerhalb des Rahmens dieser Schulung erfolgt, ist ohne die ausdrückliche Zustimmung des Autors verboten und stellt eine Fälschung dar, die gemäß Artikel L. 335-2 ff. bestraft wird des Gesetzes über geistiges Eigentum. Keine Verbreitung im Internet erlaubt.

ARTIKEL 14: STRAFEN

Jede Handlung, die der Direktor der Ausbildungsorganisation oder sein Vertreter als rechtswidrig erachtet, kann mit einer Sanktion belegt werden, die den geltenden Vorschriften entspricht.

ARTIKEL 15: PERSÖNLICHES EIGENTUM DER Azubis

AKTEOS lehnt jede Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen jeglicher Art ab, die von Auszubildenden in den Schulungsräumen zurückgelassen werden.

ARTIKEL 16: VERÖFFENTLICHUNG DER VERORDNUNG

Diese Regelungen sind auf der Website von AKTEOS abrufbar und werden jedem Auszubildenden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

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